Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5726
OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14 (https://dejure.org/2015,5726)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2015 - 1 A 420/14 (https://dejure.org/2015,5726)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2015 - 1 A 420/14 (https://dejure.org/2015,5726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 72 Abs. 1 BauNVO § 4
    Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, Sadomaso-Studio, bordellartiger Betrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein "SM-Studio" in allgemeinem Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Dabei bedarf auch die Frage der Einordnung masochistischer Handlungen nicht der Klärung, da ein solcher gewerblicher Betrieb mit der Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet nicht vereinbar ist (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25. März 2004 - 4 B 15.04 -, juris. Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 27. März 2001 - 4 TZ 742/01 -, juris Rn. 5f.).

    Zunächst wird ein solches Studio, das Erwerbszwecken dient, bereits nicht vom Begriff des Wohnens in § 4 Abs. 1 BauNVO erfasst, zu dem eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2004 - 4 B 15.04 -, juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 28.06.2010 - 1 A 659/08

    Bordellartiger Betrieb, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Das folgt aus der prinzipiellen Unvereinbarkeit solcher Betriebe mit den dem planungsrechtlichen Begriff des Wohnens und des Wohngebietes zugrunde liegenden städtebaulichen Ordnungszielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, NVwZ-RR 1998, 540; Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 - 1 A 659/08 -, juris Rn. 5 ff, m. w. N.).

    9 Die von einem bordellartigen Betrieb bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ausgehenden Störungen des Wohnens in einem planungsrechtlich dem Wohnen dienenden Gebiet bestehen dabei auch nicht vordergründig in einer Beeinträchtigung der Wohnruhe, etwa durch verstärkten Kraftfahrzeugverkehr, so dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Betrieb der Klägerin wöchentlich nur von ca. sieben Kunden aufgesucht wird, sondern ganz allgemein in den negativen "milieubedingten" Auswirkungen derartiger Einrichtungen auf das das Wohnumfeld in dem betreffenden Gebiet prägende soziale Klima (Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 a. a. O.; OVG Rh.-Pf. Beschl. v. 16. September 2013 - 8 A 10558 -, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschl. v. 9. April 2003 a. a. O.; VG Köln, Urt. v. 7. Januar 2014 a. a. O.).

  • OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Es ist für die Annahme eines bordellartigen Betriebs auch ohne Belang, dass die angebotenen Handlungen nicht der gegenseitigen sexuellen Befriedigung und nicht der Ausübung des Geschlechtsverkehrs dienen, denn auch sonstige sexuelle oder erotische Angebote gegen Entgelt werden vom Begriff des bordellartigen Betriebs umfasst (vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 9. April 2003 - 2 S 5.03 -, juris Rn. 6; VG Köln, Urt. v. 7. Januar 2014 - 2 K 3358/13 -, juris Rn. 26 ff.).

    9 Die von einem bordellartigen Betrieb bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ausgehenden Störungen des Wohnens in einem planungsrechtlich dem Wohnen dienenden Gebiet bestehen dabei auch nicht vordergründig in einer Beeinträchtigung der Wohnruhe, etwa durch verstärkten Kraftfahrzeugverkehr, so dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Betrieb der Klägerin wöchentlich nur von ca. sieben Kunden aufgesucht wird, sondern ganz allgemein in den negativen "milieubedingten" Auswirkungen derartiger Einrichtungen auf das das Wohnumfeld in dem betreffenden Gebiet prägende soziale Klima (Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 a. a. O.; OVG Rh.-Pf. Beschl. v. 16. September 2013 - 8 A 10558 -, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschl. v. 9. April 2003 a. a. O.; VG Köln, Urt. v. 7. Januar 2014 a. a. O.).

  • VG Köln, 07.01.2014 - 2 K 3358/13

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung beim Angebot erotischer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Es ist für die Annahme eines bordellartigen Betriebs auch ohne Belang, dass die angebotenen Handlungen nicht der gegenseitigen sexuellen Befriedigung und nicht der Ausübung des Geschlechtsverkehrs dienen, denn auch sonstige sexuelle oder erotische Angebote gegen Entgelt werden vom Begriff des bordellartigen Betriebs umfasst (vgl. auch OVG Berlin, Beschl. v. 9. April 2003 - 2 S 5.03 -, juris Rn. 6; VG Köln, Urt. v. 7. Januar 2014 - 2 K 3358/13 -, juris Rn. 26 ff.).

    9 Die von einem bordellartigen Betrieb bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ausgehenden Störungen des Wohnens in einem planungsrechtlich dem Wohnen dienenden Gebiet bestehen dabei auch nicht vordergründig in einer Beeinträchtigung der Wohnruhe, etwa durch verstärkten Kraftfahrzeugverkehr, so dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Betrieb der Klägerin wöchentlich nur von ca. sieben Kunden aufgesucht wird, sondern ganz allgemein in den negativen "milieubedingten" Auswirkungen derartiger Einrichtungen auf das das Wohnumfeld in dem betreffenden Gebiet prägende soziale Klima (Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 a. a. O.; OVG Rh.-Pf. Beschl. v. 16. September 2013 - 8 A 10558 -, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschl. v. 9. April 2003 a. a. O.; VG Köln, Urt. v. 7. Januar 2014 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 27.03.2001 - 4 TZ 742/01

    Einrichtung eines "Swingerclubs" als Nutzungsänderung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Dabei bedarf auch die Frage der Einordnung masochistischer Handlungen nicht der Klärung, da ein solcher gewerblicher Betrieb mit der Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet nicht vereinbar ist (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25. März 2004 - 4 B 15.04 -, juris. Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 27. März 2001 - 4 TZ 742/01 -, juris Rn. 5f.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Ein erhöhter Begründungsaufwand in Bezug auf eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage indiziert besondere rechtliche Schwierigkeiten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    6 Die Klägerin hat weder einen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97

    Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14
    Das folgt aus der prinzipiellen Unvereinbarkeit solcher Betriebe mit den dem planungsrechtlichen Begriff des Wohnens und des Wohngebietes zugrunde liegenden städtebaulichen Ordnungszielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, NVwZ-RR 1998, 540; Senatsbeschl. v. 28. Juni 2010 - 1 A 659/08 -, juris Rn. 5 ff, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle;

    Es sei insoweit ohne Belang, dass die angebotenen Handlungen nicht der gegenseitigen sexuellen Befriedigung und nicht der Ausübung des Geschlechtsverkehrs dienen, denn auch sonstige sexuelle oder erotische Angebote gegen Entgelt würden vom Begriff des bordellartigen Betriebs umfasst (Beschl. v. 5. März 2015 - 1 A 420/14 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 444/15

    Nutzungsuntersagung; Bordell; bordellartiger Betrieb; Sado-Maso-Salon;

    Solche gewerblichen Nutzungen sind nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 5. März 2015 - 1 A 420/14 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N.) mit dem Wohnen unverträglich, weil diese Betriebsformen der gewerblichen Prostitution bei der bauplanungsrechtlich gebotenen typisierenden Betrachtung erfahrungsgemäß mit negativen "milieubedingten" Auswirkungen verbunden sind, die sich nicht auf einen sog. "Trading-down-Effekt" beschränken, sondern mit einem erheblichen städtebaulichen Konfliktpotential verbunden sind etwa in Form von Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kundschaft, organisierte Kriminalität oder ausbeuterische Zuhälterei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 52 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 420/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62731
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 420/14 (https://dejure.org/2015,62731)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2015 - 1 A 420/14 (https://dejure.org/2015,62731)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2015 - 1 A 420/14 (https://dejure.org/2015,62731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,62731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht